Sicherheit steht an erster Stelle

Arbeitssicherheit & Brandschutz

Beschäftigte

Pflichten der Arbeitnehmer

Die Beschäftigten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie entsprechend der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die Beschäftigten haben auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Ausrüstung

„Es muss nicht immer gut aussehen, aber es muss funktionieren.“

Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sind alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie alle Zusatzausrüstungen, die dem gleichen Zweck dienen und mit den persönlichen Schutzausrüstungen verbunden sind.

Ergonomie

„Jeder Mensch ist anders“

Individuelle Leistungsvoraussetzungen wie Alter, Körpergröße und körperliche Belastbarkeit sind zu berücksichtigen.
Dabei werden die Arbeitsbedingungen dem Menschen angepasst und nicht umgekehrt. Die Ergonomie befasst sich mit der Anpassung der Arbeit, d.h. der Arbeitsmittel, der Arbeitsorganisation sowie der Arbeitsumgebung an den Menschen (menschengerechte Arbeit).

Unterweisung

„Unterweisungen sind regelmäßig nötig“

Die vorgeschriebene Unterweisung durch den Arbeitgeber umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die speziell auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten zugeschnitten sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Änderungen des Aufgabenbereichs, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen und ist der Entwicklung der Gefährdungen anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen.

Vorsorge

„Ohne Pflichtvorsorge keine Arbeit“

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung und Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Pflichtvorsorge erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und ist in regelmäßigen Abständen zu veranlassen, bei Nichtteilnahme darf der Beschäftigte die Tätigkeit nicht ausüben.

Gesundheit

„Gesundheit geht vor“

Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen der Mitarbeiter liegen naturgemäß im Interesse des Unternehmens, diese möglichst zu vermeiden. Präventives Handeln ist daher der Schlüssel zum Erfolg.

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