Wir sind ein Sicherheitsingenieur Büro, das es sich zur Aufgabe gemacht hat als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Firmen die im Bereich Arbeitsschutz Unterstützung benötigen, durch die Welt der arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen und Regelwerke zu führen. Dies bedeutet, dass wie die Betreuung gemäß §6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieur (Sifa) und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG) durchführen.
Unsere Betreuungs- und Beratungsleistung orientiert sich an den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit), der für unsere Kunden zuständigen Berufsgenossenschaft. Wir führen mit unseren Kunden zusammen die im Arbeitsschutzgesetz §5 geforderten Gefährdungsbeurteilungen durch und leiten durch die Erstellung der Dokumentationen gemäß §6.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Anforderungen.
Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen?
Nutzen Sie mein Kontaktformular und schildern mir kurz Ihre Anliegen und Anforderungen. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen bzgl. eines ersten Kennenlerntermins um Sie und Ihre Herausforderungen besser kennen zu lernen und um Sie zu beraten und wieweit ich Ihnen bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorhaben oder der Installation von Sicherheitstechnik unterstützen kann. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!
Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Kontaktaufname!
Ihr Detlef Stracke
Ich habe für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit welcher Sie überprüfen können, an welchen Punkten ich Sie in Ihrem unternehmerischen Alltag beraten und vor allem bei welchen gesetzlichen Verpflichtungen ich Sie unterstützen kann.
Fordern Sie gleich kostenlos meine Checkliste an und beantworten Sie alle Fragen in Bezug auf Ihr Unternehmen.